Vor der Grundschule Moosach kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es handelt sich um eine bekannte Gefahrenstelle – besonders für Kinder. Auch wenn es dort zwei Überwege mit Verkehrshelfern gibt, reicht das im Alltag nicht immer aus, um alle Risiken zu vermeiden.
Die Schulkinder kommen nicht nur zu Fuß zur Schule. In der Grundschule Moosach sind die 3. und 4. Klassen. Zusätzlich kommen auch Kinder der 1. und 2. Klasse (ca. 5–7 Jahre) mit Schulbussen und kleinen Zubringerbussen – weil sie zur Schule nach Alxing fahren. Einige dieser Kleinbusse kommen schon vor 7:00 Uhr an. Genau zu dieser Zeit sind oft noch keine Verkehrshelfer vor Ort. Das macht die Situation morgens besonders kritisch.
Die betroffenen Straßen sind klassifizierte Straßen:
Auf solchen Straßen kann die Gemeinde die Geschwindigkeit nicht einfach selbst festlegen. Es gilt die Straßenverkehrsordnung, und zuständig sind die Verkehrsbehörden (u. a. auf Landkreisebene) in Zusammenarbeit mit der Polizei.
Der Verkehrsbeauftragte steht seit 2020 in engem Austausch mit den zuständigen Stellen in Ebersberg und mit der Polizei. Alle Beteiligten sehen die Problematik. Trotzdem konnte bisher keine bessere Regelung genehmigt werden – vor allem wegen der bisherigen rechtlichen Vorgaben.
Im Bereich der Mittagsbetreuung Moosach (MiMo) liegt die Tür sehr nah an der Straße. Das ist derzeit das entscheidende Kriterium für Tempo 30. Deshalb ist das Tempolimit aktuell an die Öffnungszeiten der MiMo gekoppelt, also ca. von 11 bis 17 Uhr. Die Schultür liegt leider zu weit von der Straße entfernt, sodass Tempo 30 “vor der Schule” nach alter Rechtslage nicht ausreichend begründet werden konnte.
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Tempo 30 für Gemeinden leichter möglich machen soll, auch auf klassifizierten Straßen. Das Gesetz ist bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft. In der Praxis braucht es aber zusätzlich genaue Verwaltungsvorschriften, damit Behörden wissen, wie die Regeln im Detail anzuwenden sind. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift ist bereits erstellt und veröffentlicht. Es fehlt jetzt noch die Umsetzung/Fassung der Bayerischen Staatsregierung.
Weil sich die Veröffentlichung in Bayern hinzieht und die untere Verkehrsbehörde dadurch gebunden ist, hat sich sogar Landrat Robert Niedergesäß eingeschaltet und um Beschleunigung gebeten. Sobald die bayerische Freigabe vorliegt, steht Tempo 30 vor der Grundschule ganz oben auf der Liste der Genehmigungen. Geplant ist eine Regelung von 7:00 bis 18:00 Uhr.
Unser Ziel ist klar: Mehr Sicherheit für alle Kinder, besonders am Morgen, wenn viele Kleinere unterwegs sind und noch keine Verkehrshelfer im Einsatz sind. Tempo 30 vor der Schule wäre ein wichtiger Schritt, um Risiken zu reduzieren und den Schulweg sicherer zu machen.